Der Blower-Door-Test ist ein anerkanntes Messeverfahren, um Energielecks aufzuspüren. Für den Blower-Door-Test werden zunächst sämtliche Fenster und Türen geschlossen. Anschließend wird ein Ventilator in der Haustür- oder einer der Fensteröffnungen eingebaut. Er bläst Luft ins Hausinnere oder saugt sie heraus. So wird die Luftmenge ermittelt, die bei den gegebenen Druckverhältnissen durch die Gebäudehülle hindurch zieht – also auch die Energie, die durch undichte Stellen entweichen kann. (Foto: Verband Privater Bauherren / RB Hannover)
  • 18.04.2024

Wenn beim Blower-Door-Test geschummelt wird

Expertentipp des VPB

Wer für den Neubau seines Wohnhauses KfW-Fördermittel in Anspruch nehmen möchte, muss einen Blower-Door-Test durchführen lassen. Damit wird die Luftwechselrate der Gebäudehülle (n50-Wert) geprüft, die wiederum für die Energiebedarfsrechnung des Hauses maßgeblich ist und bestimmte, gesetzlich vorgegebene Grenzwerte nicht überschreiten darf. Doch was passiert, wenn ein neu errichtetes Gebäude den Blower-Door-Test nicht besteht?

Zeigt der Blower-Door-Test überhöhte n50-Werte, ist es zunächst Sache der dafür verantwortlichen Baufirma, den Ursachen dieser unzureichenden Luftdichtheit auf den Grund zu gehen und diese zu beseitigen. Dafür sind die größeren oder kleinen Fehlstellen in der Luftdichtheitsebene der Gebäudehülle zu lokalisieren und dann mit gebotener handwerklicher Sorgfalt dauerhaft zu verschließen. Eine erneute Messung sollte dann nachweisen, dass alle Grenzwerte eingehalten sind und die Gebäudehülle den gesetzlichen Anforderungen genügt.

Klingt ganz selbstverständlich. Doch die Wirklichkeit auf den Baustellen sieht oft anders aus, weiß der Bausachverständige Marc Ellinger aus dem VPB-Regionalbüro Freiburg-Südbaden. »Man trifft immer wieder auf überregional tätige Messdienstleister, die zugeben, dass bei den Terminen einfach so lange gemessen wird, bis der Wert passt.«

Anstatt die Fehlstellen in der Gebäudehülle ordnungsgemäß zu reparieren, werden bestehende Öffnungen für den Blower-Door-Test kurzerhand mit regelwidrigen, provisorischen Verschlüssen abgedichtet. »Da passiert es durchaus, dass die Fugen zwischen Fensterflügel und Fensterrahmen, die eigentlich dem Mindestluftwechsel dienen sollen, einfach abgeklebt werden«, so Ellinger. »Bereiche der Installationsebene, die eigentlich für spätere Nachinstallationen frei bleiben sollten, werden vollsatt ausgeschäumt. Ich habe auch schon gesehen, dass die Randfuge zwischen Fußbodenaufbauten und Wänden mit dauerplastischen Fugenmassen geschlossen wurde, weil es dort zu Zugerscheinungen kommen kann.«

Wenn die Messergebnisse des danach durchgeführten Blower-Door-Tests den Vorgaben entsprechen, werden diese abenteuerlichen Abdichtungsimprovisationen entfernt, ohne dass die eigentlichen Ursachen für die unzureichende Luftdichtheit behoben wurden. Der VPB rät deshalb: Muss der Blower-Door-Test wiederholt werden, sollten Bauherren zum Messtermin unbedingt einen unabhängigen Bausachverständigen hinzuziehen. Denn nur ein qualifizierter und erfahrener Experte kann einschätzen, ob die Baufirma die Gründe der ungenügenden Luftdichtheit der Gebäudehülle korrekt identifiziert und entsprechend beseitigt hat – oder sich zum Nachteil des Bauherrn mit Schummeleien einen schlanken Fuß macht.


Beitrag zum Thema

 

Verband Privater Bauherren (VPB) e.V.
Chausseestraße 8
10115 Berlin
Telefon: 030 278901-0
Telefax: 030 278901-11
E-Mail: info@vpb.de
Internet: www.vpb.de


BauSV-APP

zur Informationsseite BauSV-App/BauSV-E-Journal

Die Zeitschrift »Bausachverständige« gibt es auch digital für Tablet und Smartphone.

mehr Informationen

NEWSLETTER

Der BauSV-Newsletter bietet Ihnen alle zwei Monate kostenlos aktuelle und kompetente Informationen aus der Bausachverständigenbranche.

zur Newsletter-Anmeldung

Zurück zum Seitenanfang